Berufsprofile - Wie wird man... ?

Berufsbild: Rechtspfleger/in

Ein Beitrag von der Redaktion

Was tun Rechtspfleger/innen?

Was ein Richter beruflich macht, darauf wissen wohl die meisten Menschen ein Antwort. Doch ein Rechtspfleger? Schon schwieriger. Was soll er denn am Recht „pflegen“?

Rechtspfleger sind Verwaltungsbeamte der Justizverwaltung und zugleich selbständige Organe der Rechtspflege. Doch was bedeutet dies? Zunächst einmal wird dadurch festgestellt, dass Rechtspfleger Bedienstete des Staates sind. Zum anderen wird klargestellt, dass Rechtspfleger in der Sache unabhängig entscheiden und nicht an Weisungen gebunden sind. Wie auch Richter sind sie laut dem Rechtspflegergesetz nur dem Gesetz unterworfen.
Hierin unterscheidet sich der Rechtspflegeberuf doch erheblich von anderen Beamtenberufen der gehobenen Laufbahn aller übrigen Verwaltungen, denn normalerweise sind Beamte stets weisungsgebunden. Diese beamtenrechtliche Stellung lässt sich dadurch erklären, dass viele ihrer Tätigkeiten früher von Richtern erledigt wurden und durch Umstrukturierung des Gerichtswesens ihre Hände gelegt wurde.
Rechtspfleger arbeiten wie auch Richter an den Gerichten, zumeist den Amtsgerichten, und entscheiden über Anträge der Bürger und Unternehmen. Ihre berufsspezifischen Aufgaben sind je nach Gericht und Abteilung verschieden. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege.

Beim Grundbuchamt entscheiden Rechtspfleger z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie über Wohnungs- und Teileigentum.
Beim Registerrecht wird über die Eintragung von Unternehmen und Personen in die öffentlichen Register, wie z.B. dem Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister) entschieden. In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen auch Erbscheine. Wird z.B. eine vormundschaftliche Genehmigung der Gerichte für bestimmte Rechtsgeschäfte der Eltern für ihre Kinder gefordert, oder muss ein Vormund oder Pfleger bestellt werden, so entscheiden hierüber ebenfalls die Rechtspfleger.

Doch auch in der streitigen Gerichtsbarkeit trifft man auf Rechtspfleger und eine Begegnung mit ihnen bedeutet für Schuldner oder Angeklagte meist nichts Angenehmes. So sind große Teile des Insolvenz- und Vergleichsverfahrens auf die Rechtspfleger übertragen. Ihnen obliegt z.B. die Überwachung der Tätigkeit des Konkursverwalters.
Auch sind sie für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners über seine Angaben zu seinem Vermögen zuständig und leiten die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken ein. Ebenso landen Mahnbescheide und auch Pfändungsanträge auf ihrem Schreibtisch.
Rechtspfleger im Strafverfahren überwachen, dass die verhängten Strafen des Richters (wie Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) auch durchgesetzt werden. Entzieht sich ein Verurteilter der Strafe, so kann im Einzelfall der Rechtspfleger auch einen Haftbefehl erlassen.

Ferner obliegt ihnen auch in gewissem Umfang die Rechtsberatung derjenigen, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben. Ansonsten ist der Beruf des Rechtspflegers, abgesehen von seiner Aufgabenvielfalt, anderen Verwaltungsberufen sehr ähnlich.

Wie werde ich Rechtspfleger/in?

Rechtspfleger ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird sowohl an einer Fachhochschule für Verwaltung als auch zum großen Teil an den Gerichten erlernt. Dabei laufen der theoretische und praktische Teil jedoch anders als beim dualen System nicht parallel, sondern wechseln sich Blockweise ab. Zunächst beginnt der sog. Vorbereitungsdienst mit einem Einführungspraktikum am Gericht. Danach folgt der theoretische Teil an der Fachhochschule (ca. 1 Jahr), von denen es sieben in Deutschland gibt. Die erworbenen Kenntnissen können dann in einem ebenfalls ca. 1 jährigen Praktikum an den (Ausbildungs-) Amtsgerichten angewendet werden. Das letzte Jahr teilt sich ebenfalls wieder einen theoretischen und praktischen Teil auf. Beendet wird die 3 jährige Ausbildung dann mit der Abschlussprüfung.

Inhalt der Ausbildung sind ähnlich wie auch beim Jurastudium die grundlegenden juristischen Fachbereiche. Nur liegt die Gewichtung hier anders. Vom Zivilrecht mit Schwerpunkt Grundbuch-, Erb- und Familienrecht hin zu Strafrecht, Steuerrecht und anderen Nebengebieten wie der Betriebswirtschaftslehre, erstreckt sich der Stoff, den angehende Rechtspfleger erlernen.

Nach der Ausbildung erfolgt dann die Übernahme in den Justizdienst und eine Probezeit von meist 2 Jahren. Ist diese ebenfalls erfolgreich absolviert wird man zum/zur Beamten/in ernannt.

Voraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten

Voraussetzungen

Grundlegende Vorraussetzung ist die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Zudem müssen die Bewerber Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und höchstens 35 Jahre alt sein, in manchen Bundesländern ist die Altersgrenze gar noch niedriger.

An persönlichen Voraussetzungen sollte man Flexibilität und Kommunikationsfreude vorweisen. Ebenfalls ist ein sicheres Auftreten und Sprechen vor größeren Gruppen von Vorteil. Fehlen darf auf keinen Fall Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an sozialem Verständnis.

Am studieren von Akten sollte man ebenfalls Interesse zeigen, da ein großer Teil der Arbeitszeit für das Aktenstudium aufgebracht wird. Konzentrationsfähigkeit und eine schnelle Auffassungsgabe sind hier gefordert. Auch sollte man sich darauf einstellen, immer wieder umzulernen. Denn das Recht in Deutschland ändert sich schneller und häufiger als man meinen möchte.


Weiterbildungsmöglichkeiten

Rechtspflegern stehen folgende Beförderungsämter offen:
Justizamtmänner/Justizamtfrauen, Amtsräte/Amtsrätinnen, Oberamtsräte/Oberamtsrätinnen. Wer ein solches Amt anstrebt, muss sich entsprechend bewähren und weiterqualifizieren.
Mit einer zusätzlichen Ausbildung ist es Rechtspflegern auch möglich, zum Amtsanwalt aufzusteigen. Wie Staatanwälte können sie dann selbständig vor dem Amtgericht Verfahren wahrnehmen, insbesondere die Erhebung der Anklage und die Führung der Hauptverhandlung.
Wer die allgemeine Hochschulreife besitzt und seine juristisches Talent erst nach der Ausbildung richtig erkannt hat, steht es natürlich offen an der Uni Jura studieren, um so später als Richter oder Anwalt zu arbeiten.

Aber auch ohne weitere Ausbildung ist der Aufstieg möglich. Wer gute Führungsqualitäten und zudem ein Höchstmaß an Entschlusskraft, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative besitzt, kann leitende Funktionen in der Justizverwaltung als Referent/Referentin oder im auch den Aufstieg in den höheren Justizverwaltungsdienst als Regierungsrat, -oberrat. -direktor übernehmen.


Zukunftschancen und weitere Informationen

Zukunftschancen

Wer einmal als Rechtspfleger in den Beamtendienst übernommen wurde, kann sich getrost zurücklehnen und braucht sich um seine Zukunft nicht sehr zu sorgen. Mit dem Beamtenstatus auf Lebenszeit ist man praktisch unkündbar. Wirtschaftliche Schwankungen im Land können dem Arbeitsplatz nichts anhaben.
Und noch etwas: In Deutschland wird, Dank der vielen Rechtschutzversicherungen, so viel gestritten wie noch nie. An den Gerichten gibt es somit für Rechtspfleger immer etwas zu tun.


Links und weitere Informationen


  • Bund Deutscher Rechtspfleger: http://www.bund-deutscher-rechtspfleger.de

  • Rechtspflege-Förderverein FH Schwetzingen e.V.: http://www.rechtspflege-fv.de/berufsb.html

  • Blätter zur Berufskunde: http://www.bdr-online.de/download/berufskunde.pdf




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