Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Anspruch auf Aufstockung auch bei höherwertiger Tätigkeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.09.2008 Az.: 9 AZR 781/07

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Musste der Arbeitnehmer hinnehmen, dass die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit nur auf eine tiefere Hierarchieebene möglich war, so kann der Arbeitnehmer später nach § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz verlangen, dass seine Arbeitszeit auf einem freien und höherwertigen Arbeitsplatz verlängert wird. Die Einigung auf die zwischenzeitliche geringerwertige Tätigkeit steht dem Anspruch nicht entgegen, sofern der Arbeitnehmer die erforderliche Qualifikation für die höherwertige Tätigkeit mitbringt.

Erläuterung von RA Holger Thieß (Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg)

Der Aufstockungsantrag ist das Gegenstück zum Teilzeitverlangen. Der Anspruch auf Aufstockung sichert vor allem das Recht des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Wiederkehr in die volle Beschäftigung, wobei jeweils die betrieblichen Belange des Arbeitgebers mit zu berücksichtigen sind.

Im vorliegenden Fall hat die Mitarbeiterin einer Drogeriekette einen so genannten „Aufstockungsantrag“ gestellt, nachdem sie zuvor aus privaten Gründen von einer höherwertigen Vollzeitstelle in eine geringerwertige Teilzeitstelle gewechselt war. Die Aufstockung zurück in die höherwertige Stelle wurde ihr verweigert mit dem Hinweis darauf, sie sei dafür nach dem aktuellen Arbeitsvertrag nicht qualifiziert.

Das BAG hat der Arbeitnehmerin Recht gegeben: Der Arbeitgeber durfte die Aufstockung nicht verweigern, da er für die geringerwertige Stelle (Verkäuferin) nur Teilzeitstellen bereitstellt und für die höhere Stelle (Filialleiterin) nur Volllzeitstellen. Wegen der ungerechtfertigten Verweigerung muss der Arbeitgeber die entgangene höhere Vergütung nachzahlen.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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