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Verdeckte Leiharbeit an Deutschlands Flughäfen

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Rechtsanwalt Holger Thieß, Komentator unserer Rubrik "Arbeitsrecht Aktuell", führt zwei Musterprozesse gegen die Bundespolizei an den Flughäfen Hamburg und Bremen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist seit Jahren spezialisiert auf Fragen rund um sogenannte "prekäre Arbeitsverhältnisse" und "drittbezogenene Personaleinsätze". Immer wieder spürt er rechtlich fragwürdige Konstruktionen auf. Wo freie Dienstleistung draufsteht, ist nur allzu oft Leiharbeit drin", so die Feststellung des versierten Arbeitsrechtlers.

Bestätigen die Gerichte, dass die scheinbar privaten Fluggastkontrolleure an Deutschlands Flughäfen in Wahrheit im Kontrollbetrieb der Polizei tätig sind, so wären die bestehenden Verträge unwirksam. Tausende Kontrolleure könnten nachträglich die Einstellung und Beschäftigung im Polizeidienst verlangen.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link für den Videobeitrag zum Thema:

http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=018611



Nächsten Tipp lesen:
» Leiharbeit: Keine Mitbestimmung bei Ungleichbehandlung

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 1 ABR 35/08

Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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