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Befristeter Arbeitsvertrag

2 Antworten
Neuester Beitrag von Vance Drake am 24.06.2013 / 10:21 Uhr

Vance Drake
am 24.06.2013 / 10:21 Uhr Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Hey AS, beides falsch: Der Arbeitgeber muss für Termine, die der erneuten Arbeitsaufnahme dienen (Termine beim Arbeitsamt UND beim evt. neuen Arbeitgeber) auf jeden Fall freistellen!
AS
am 11.03.2010 / 12:04 Uhr Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Dich frei zu stellen, weder für einen Termin beim Arbeitsamt, noch für Vorstellungsgespräche. Es liegt jedoch auf der Hand, wenn er kein Menschenfeind ist, auf vernünftige Art und Weise mit ihm zu reden. Andernfalls musst Du tatsächlich Urlaub nehmen oder etwas anderes. Nur... in der heutigen Zeit folgt eine Grippewelle der nächsten. Da erwischt es früher oder später Jeden mal. Pass auf, dass ES (!) Dich nicht erwischt!!! Viel Erfolg
Mäuschen
am 11.03.2010 / 10:42 Uhr Befristeter Arbeitsvertrag
Mein Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 30. Juni 2010 aus. Habe mich also beim Arbeitsamt gemeldet (frist 3 Monate vor Ablauf) Meine Fragen: Muss der Arbeitgeber mich freistellen, wenn ich einen Termin beim Arbeitsamt habe? Da wir eine Zeiterfassung haben und ich somit mir entweder Urlaub nehmen müsste oder minus Stunden hätte!? Muss der Arbeitgeber mich freistellen, wenn ich Vorstellungsgespräche habe? Da ich sonst Urlaub beantragen müsste oder meine Stunden ins minus gehen. Vielen Dank
     


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