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Vorstellungsgespräch mit mehreren Mitbewerbern, darf ich das verwehren?

2 Antworten
Neuester Beitrag von Juli24 am 04.02.2012 / 17:56 Uhr

Juli24
am 04.02.2012 / 17:56 Uhr Re: Vorstellungsgespräch mit mehreren Mitbewerbern, darf ich das verwehren?
Hallo Dauersucher, danke dir für die Antwort, wir Teilnehmer wurden nach unserem Werdegang gefragt, und ich habe gesagt, dass ich mich dabei nicht wohl fühle, dann wurde ich sofort verabschiedet, hoffe, dass mir das Arbeitsamt dies nicht negativ auslegen kann/wird. Wäre ja auch meine Aussage gegen die der Personalchefin und da sie keine öffentliche Stellung hat, dürfte mir eigentlich keine Kürzung des Bezuges angelastet werden. Noch weiß ich nicht, ob das Arbeitsamt Rücksprache mit dem Callcenter hält. Werde es abwarten. Viele Grüße, Juli24
dauersucher
am 26.01.2012 / 17:47 Uhr Re: Vorstellungsgespräch mit mehreren Mitbewerbern, darf ich das verwehren?
Hallo Juli 24! Auch ich habe die Situation schon mal gehabt, in einer Runde mit mehreren Bewerbern zu sitzen. Das Gespräch in diesen Runden wird sehr allgemein gehalten, in dieser Runde werden sie dich nicht nach Deinem Werdegang fragen, weil sie den Lebenslauf ja schon haben. Oder bei weiterem Interesse gibt es noch ein persönliches Gespräch. Es geht um eine allgemeine Vorstellung ihrerseits, vielleicht machen sie bereits Arbeitsproben mit Dir, wobei sie herausfinden, ob Dir Callcenter liegt. Auch die Aufgabe und die Rahmenbedingungen werden besprochen. Es wird dir Gelegenheit zum Fragen stellen gegeben. Wenn es posiiv läuft, dann triffst Du die Leute in diesem Job und nicht nur auf der Straße wieder. Wenn Du Dir zutraust,als Callcenteragent pausenlos zu telefonieren, dann schaffst Du das bestimmt auch in dieser Runde zu sprechen. Viel Glück
Juli24
am 21.01.2012 / 22:25 Uhr Vorstellungsgespräch mit mehreren Mitbewerbern, darf ich das verwehren?
Hallo, ich bin in einem Callcenter zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und es sind weitere Mitbewerber anwesend gewesen, wir sollten uns alle vorstellen und unseren Lebenslauf vorbringen. Das hat mich gestört, nicht wegen den Mitbewerbern, sondern weil die Personalchefin davon ausgeht, ein Bewerber sich dagegen nicht verwehrt, weil es ihm die evtl. Anstellung kosten könnte. Also erzählen alle ihren Lebenslauf und fremde Menschen, die man vielleicht auf der Straße wiedertrifft, kennen dann meine persönlichen Daten. Dem einen macht das nichts aus, aber es gibt Menschen, die das nicht mögen, weil sie sich evtl. schämen, sich vor fremden preiszugeben. Also meine Frage ist, habe ich das Recht mich dem Vorstellungsgespräch mit Mitbewerbern zu verwehren und auf ein persönliches Vorstellungsgespräch verweisen? Und wenn ich den Job dann nicht erhalte, weil die Personalchefin mich als nichtkommunikativ betrachtet und ausscheiden lässt, kann das Arbeitsamt mir das negativ auslegen und den Bezug vom ALG II kürzen? Haben meine Persönlichkeitsrechte vorrang oder muss ich fremden Menschen (den Mitbewerbern) meine Lebensdaten sozusagen anvertrauen? Ich befürchte negative Maßnahmen vom Arbeitsamt und bin für jede Hilfe dankbar.
     


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