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Üble Nachrede durch den ehemaligen Vorgesetzten

4 Antworten
Neuester Beitrag von anonym am 17.04.2012 / 11:20 Uhr

anonym
am 17.04.2012 / 11:20 Uhr Re: Üble Nachrede durch den ehemaligen Vorgesetzten
Jetzt einmal umgekehrt: ich habe an Euch eine Frage zu dem Thema, die mag total verrückt klingen, aber es ist tatsächlich so passiert und es beschäftigt mich schon länger. von einer ehemaligen Arbeitskollegin habe ich erfahren, dass der Hund der Geschäftsführung, den Sohn der Tochter (der Geschäftsführung; ist dort auch beschäftigt) ins Gesicht gebissen hat. Passiert ist das Ganze in der firmeneigenen KiTa. Der Enkel der Geschäftsführung war dort mit den anderen Kindern (von anderen Mitarbeitern) am spielen, der Hund immer mittendrin, immer friedlich und ruhig. Eines Tages hat er zugebissen, dem Kleinen ins Gesicht, ist aber alles gut ausgegangen. Der Kleine hat zwar jetzt eine Narbe im Gesicht, es ist aber Gott sei Dank nichts Schlimmeres passiert. Jetzt war ich davon ausgegangen, dass die Mitarbeiter von dem Tage an, ihre Kinder nicht mehr mit in die Firma bringen würden, aus Sorge, ihren Kindern könnte auch etwas passieren. Der Hund kommt nämlich immer noch mit in die Firma und darf überall, in den Büroräumen und in der KiTa frei rum laufen. Ja, nach Verstand darf man hier nicht fragen;) Das ist jetzt alles ernst hier und eigentlich könnte mir das scheiß egal sein. Ich arbeite dort nicht mehr. Aber: was ist hier mit der Zivilcourage im weitesten Sinne? Wäre es nicht Aufgabe der anderen Mitarbeiter, die Firma beim Jugendamt anzuzeigen, um die Kinder, die dort zur KiTa gehen, zu schützen? Die Eltern halten es scheinbar nicht für nötig. Wenn man von dem Vorfall weiß-ist man dann verantwortlich zu handeln? Wenn man nicht handelt, würde man sich dann genauso schuldig machen, wie die Nachbarn, die angeblich nie gehört haben, wie das Kind im Nachbarhaus misshandelt wurde? Wenn man eine Anzeige macht- macht man sich dann er üblen Nachrede schuldig und der ehemalige Arbeitgeber kann einen anzeigen-auf Verdacht (denn die Anzeige war ja anonym). Ist ein bisschen strange die Frage - ich finde sie aber interessant und ich würde mich freuen zu erfahren, wie ihr darüber denkt und was ihr unternehmen würdet!
anonym
am 15.03.2012 / 19:54 Uhr Re: Üble Nachrede durch den ehemaligen Vorgesetzten
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
anonym
am 15.03.2012 / 19:50 Uhr Re: Üble Nachrede durch den ehemaligen Vorgesetzten
Stell doch eine Strafanzeige wegen übler Nachrede bei der Staatsanwaltschaft. Als Zeuge gibst du den Personaler an, dem gegenüber er dich so übel verunglimpft hat.
Meckerzicke
am 26.02.2012 / 18:34 Uhr Re: Üble Nachrede durch den ehemaligen Vorgesetzten
Das kostet viel Geld. Du bist hier in einer Grauzone und in einem Dilemma. Personalchefs reagieren nach dem Motto: Schwanz hilft Schwanz. Was da war und ob das ein Kaufhaus von Karstadt war oder eine Filiale der Frau Uhse - wir wissen es nicht. Vielleicht hilft ein Brief per Einschreiben so nach dem Motto: Sehr geehrter Herr XXX von ....bis.... habe ich bei Ihnen gearbeitet und meine Motivation, meine Fachkenntnisse und meine Energien in die Unternehmung gesteckt. Das haben Sie mir im Zeugnis vom ......bestätigt. Loyalität endet nicht mit dem Beschäftigungsverhältnis. Genauso, wie Sie wünschen, dass ich mich neutral über Ihre Firma äußere, darf ich voraussetzen, dass nicht durch Sie irgendein Unsinn verkündet wird. Mir wurde mitgeteilt, dass Sie gegenüber der Firma YYY Verleumdungen verbreitet haben. Ich fordere Sie auf, das zu unterlassen und werde sonst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Das kostet nur ein Einschreibe-Porto. Natürlich weiß man nicht, was genau lief. Der Name Renate ist eigentlich bei älteren Damen üblich. Oder gab es Zoff wegen einer hohen Abfindung? Sie mehrere rausgeekelt worden oder warst Du ein Bauernopfer? Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen ist sehr teuer. Das einzige wäre noch im Internet bei Frag einen Anwalt das Thema genau beschreiben und für eine Summe von 25 - 50 Euro amtwortet ein Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. :roll:
Regimaus
am 22.02.2012 / 13:56 Uhr Üble Nachrede durch den ehemaligen Vorgesetzten
Hallo, ich bin die Renate und habe wohl bei der Arbeitsplatzsuche ein unüberwindliches Hindernis: mein EX-Vorgesetzter. Ich habe einige Jahre erfolgreich in einem Hamburger Handelshaus gearbeitet und bin dann (aus meiner Ansicht nach rein persönlichen Gründen) vom Juniorchef rausgekegelt worden. Das damals erhaltene Zeugnis war super. Nun habe ich seit einigen Monaten verschiedene Bewerbungsgespräche bzw. Bewerbungen bei potentiellen neuen Arbeitgebern geführt oder vorgelegt. Dabei waren einige Positionen, die auf mich perfekt zutrafen, aber das Resultat ist stets negativ. Die Ahnung, dass der Ex-Vorgesetzte auf Nachfrage dieser potentiellen neuen AG massiv schlecht und falsch über mich spricht und mir damit jede Chance raubt, hatte ich eigentlich sofort. Gestern war es erstmals so, das ein Personaler mir sehr indirekt durch die Blume zu verstehen gegeben hat, dass er bei dem Herrn nachgefragt hat und der mich dabei als inkompetente Nymphomanin hinstellte, die man niemals einstellen dürfte. Genaueres wollte er natürlich nicht sagen. Mein Daddy meinte, ich solle einen Privatdetektiv oder Rechtsanwalt beauftragen, der ein verdecktes Gespräch zu führen hätte und dieses dann aufzeichnen solle. Damit hätte ich dann einen Beweis, um vor Gericht gehen zu können. Geht das und wenn ja, kennt jemand so eine Detektei? Danke!!! Eure Renate
     


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