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Wert der Arbeitszeugnissen

4 Antworten
Neuester Beitrag von rodrigo am 28.06.2012 / 13:05 Uhr

rodrigo
am 28.06.2012 / 13:05 Uhr Re: Wert der Arbeitszeugnissen
Es ist noch komplizierter ! Von allem, was ich verstanden habe werden diese Arbeitszeugnisse erst dann geprüft, wenn man schon angestellt ist. Heutzutage schreiben Sie dir auf das Arbeitszeugnis irgendetwas dass gut klingt, lösen dann aber die Sache immer telefonisch, inoffiziell und illegal mit dem anderen Unternehmen. Das unglaubliche ist Sie glauben einem ehemaligem Vorgesetzer alles und geben dir nicht mal die Möglichkeit bei Problemfällen dagegen zu argumentieren. Konfrontiert wurde ich tatsächlich niemals.
Silvio
am 28.06.2012 / 11:22 Uhr Re: Wert der Arbeitszeugnissen
Ich hatte bei meiner ersten Antwort tatsächlich vergessen meinen Namen anzugeben. Sorry. Machen wir aus anonym mal Silvio. Zum Thema: Für nähere Infos wäre ein Blick in Dein Anrbeitszeugnis wohl sinnvoll. Weiter würde ich dann einfach mal nachfragen woran eine mögliche Absage lag. Manchmal hat man Glück und die bei denen Du dich beworben haßt geben Auskunft. Es gibt ja auch ein Urteil des EugH. Vor diesem Hintergrund ist also das Verhalten der Arbeitgeber auch recht interessant. Stimmen die Qualifikationen überein? Kam es schon zu einem Vorstellungsgespräch usw. Wie gesagt: Das müsste eingehender geprüft werden. Manchmal sind es recht profane Gründe die zu einer Ablehnung führen. Du vermutest ja auch nur das es an der Prüfung der Referenzen liegt (der Anruf auf Grund des Arbeitszeugnisses). Versuch doch einfach mal ne Bewerbung ohne Arbeitszeugnis. Wenns dann schon nicht klappen sollte wäre das vielleicht ein Hinweis auf mögliche andere Gründe. Dann könnte man ne Bewerbung anonymisieren (ohne Bild). Wie gesagt. Bewerbung beinhaltet werbung Du machst Werbung für Dich selbst. Das ist recht schwierig - zugegeben. Ich würde empfehlen nach dem Ausschlußprinzip zu agieren. 1. Arbeitszeugnis weg lassen. führt das nicht zu nem Vorstellungsgespräch dann: Anonymisieren. Und vor allem immer hinterfragen: Warum wurde abgelehnt? usw. Es ist recht schwierig, ich weiß.
rodrigo
am 28.06.2012 / 01:46 Uhr Re: Wert der Arbeitszeugnissen
Mir wurde gar nichts gefragt und ich fürchte es wurden schlime Sachen gesagt mit denen ich nicht mal konfrontiert wurde.
anonym
am 26.06.2012 / 14:59 Uhr Re: Wert der Arbeitszeugnissen
Im deutschen Recht - auch in der deutschen Rechtsprechung - sieht es folgendermaßen aus: Kein Arbeitgeber darf ein Arbeitszeugnis ausstellen welches dem Bewerber an seiner künftigen Karriere hindert oder ihm in seinem Fortkommen behindert. Viele Arbeitgeber lassen die Arbeitszeugnisse sogar vom Mitarbeiter selbst formulieren und setzen dann ihre Unterschrift und Stempel drunter. Arbeitsgerichte kassieren im Regelfall negative Arbeitszeugnisse. Soviel mal zu den Grundsätzen. Wenn eine Prüfung des Arbeitszeugnisses passiert dann ist es m.E. nach schon mal Voraussetzung Dich zu fragen ob man es darf. Es geht hier auch um Datenschutz.. Da darf im Regelfall nicht mal eben so nachgefragt werden ohne Dich zu informieren und Deine Zustimmung einzuholen. Dann ist zumindest die Kenntnis da ob jemand dort anruft oder nicht. Was man mehr tun kann ist so eine Sache. Im Regelfall darauf hoffen einen seriösen Arbeitgeber zu erwischen der so spielt wie es das Gesetz zulässt. Ich weiß, es ist nicht immer so. Ich hoffe ein wenig Licht ins dunkel gebracht zu haben und wünsche Viel Erfolg!!!
rodrigo
am 22.06.2012 / 14:06 Uhr Wert der Arbeitszeugnissen
Die Situation is folgende: Mein ex-Arbeitsgäber hat mir ein ziemlich gutes Arbeitszeugniss geschrieben (Schulnote 2) aber ich denke er spricht sehr schlecht über mich, wenn ihn ein potentieller neuer Arbeitsgäber anruft. ( Alles andere, als was Sie im Zeugniss geschrieben haben) . Auf dem Grund habe ich einem internationallen Unternehmen ein Reference Check gebucht ... aber sie scheinen diesem Unternehmen nicht zu antworten. What can I do more ?
     


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