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Weihnachtsvergütung

2 Antworten
Neuester Beitrag von Bewerberonkel am 01.01.2013 / 19:38 Uhr

Bewerberonkel
am 01.01.2013 / 19:38 Uhr Re: Weihnachtsvergütung
Also, wenn es eine freiwillige Zahlung ist kann der Chef selbst entscheiden wer wann wieviel bekommt. Nach dem Motto wer fleißig ist bekommt auch mehr. Ist es im Arbeitsvertrag (Ausbildungsvertrag) oder Tarif geregelt muß jeder gleich behandelt werden. Freiwillige Zahlungen sind wie der Name schon sagt freiwillig. Dein Sohn hat keinen Rechtsanspruch. Ist er der einzige Azubi oder gibt es in der Fa. noch mehr? Wie ist der Chef mit denen umgegangen? Das solltest Du auch noch beachten.
abc
am 27.12.2012 / 00:11 Uhr Re: Weihnachtsvergütung
Vorweg geschickt: Ich bin kein Rechtsgelehrter und weiss daher nicht, ob es womoeglich einen rechtlichen Anspruch geben koennte - und das nachfolgende ist daher keine Rechtsberatung, sondern nur meine persoenliche unfachliche Einschaetzung. :) Aber prinzipiell gibt es zunaechst einmal Vertragsfreiheit, d.h. der Unternehmer kann natuerlich durchaus individuell entscheiden, wem er welche Verguetung zukommen laesst. Wenn ein Unternehmer der Meinung ist, dass einige Mitarbeiter aufgrund ihrer Leistungen eine finanzielle Zusatzzuwendung verdienen, dann kann er durchaus einen Bonus an ausgewaehlte Mitarbeiter verteilen. Ungleichbehandlung ist also per se keineswegs verboten. Du behandelst ja auch nicht unbedingt alle Deine Vertragspartner gleich, in manchen Laeden bezahlst Du mehr als in anderen, manche Kellner bekommen von Dir Trinkgeld und andere nicht. Nun gibt es aber Gesetze, die eine Ungleichbehandlung aufgrund bestimmter Eigenschaften verbieten - eine Zusatzzahlung waere dann m.E. wohl unzulaessig, wenn sie z.B. alleine aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters oder der religioesen Weltanschauung gezahlt wuerde. Das Stichwort waere hier Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Dann koennte es vielleicht noch helfen, einen Blick in - sofern vorhanden - etwaige Betriebsvereinbarungen zu werfen, womoeglich ist dort ja geregelt, wie mit solchen Sonderzuwendungen zu verfahren ist, wer diese unter welchen Voraussetzungen erhaelt. Gerade groessere Betriebe haben ja einen Betriebsrat und entspr. Vereinbarungen getroffen. Vielleicht steht ja auch irgendwelches in seinem Arbeitsvertrag? Woher weiss Dein Sohn denn so genau, dass der Chef ihn nicht leiden koenne und er daher keinen solchen Gutschein erhalten habe? Gibt es objektive Gruende, das anzunehmen? Oder hat Dein Sohn womoeglich weniger geleistet als andere und sich weniger reingehaengt, gab es womoeglich vorab konkrete Auseinandersetzungen?
anonym
am 25.12.2012 / 11:22 Uhr Weihnachtsvergütung
Hallo meine Frage ist ,mein Sohn macht eine Ausbildung im Einzelhandel,Jeder hat zu Weihnachten einen Gutschein von 100 oder mehr Euro zwecks Einkauf bekommen,nur mein Sohn nicht da der Chef ihn nicht leiden kann,was auch Mitarbeiter bestätigen. Darf der Chef das?
     


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