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Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?

5 Antworten
Neuester Beitrag von Emma am 25.09.2011 / 18:51 Uhr

Emma
am 25.09.2011 / 18:51 Uhr Re: Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?
Ja,es ist sicher schon ne lange Zeit her,aber ich hoffe das du die ganzen 12 Monate ausgezahlt bekommen hast!Trotz auch wuensche ich dir das du sogar einen besseren Job gefunden hast und auch weitergekommen bist!Viel Glueck!
jcs
am 16.09.2009 / 08:35 Uhr Re: Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?
Hallo Matze, wie ich das sehe, warst Du in der Zeit vom 31.10.2008 bis 30.06.2009 freigestellt. Das Arbeitsverhältnis bestand in dieser Zeit noch (müsste auch so im Aufhebungsvertrag stehen). Alos warst Du in dieser Zeit NICHT arbeitslos. Das erklärt, warum Dein alter AG die Bescheinigung auch nicht vorher ausfüllen wollte. Da es sich auch um eine Lohnfortzahlung handelte, und keine Abfindung gezahlt wurde, ist ein Abzug beim Alg. oder an der Bezugsdauer nicht statthaft. Im Zweifel mal den Anwalt fragen. Die Investition lohnt sich gewiß. Na ja, Deine Frage ist allerdings schon ein paar Tage her. Vielleicht hat es sich ja auch schon erledigt. Wenn Du Lust hast, beschreib uns doch mal, wies ausgegangen ist bzw. wie es steht. Gruß
Vicky
am 16.09.2009 / 03:08 Uhr Re: Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?
Hallo Matze, die Frage ist meiner Meinung nach, ob es sich im Aufhebungsvertrag um ein Abfindung ODER um eine Lohnfortzahlung handelt. In der Regel wird eine Abfindung gezahlt, welche mit dem letzten Gehalt ausgezahlt wird. In Deinem Fall würde ich von einer Lohnfortzahlung ausgehen wollen,daher ein Anspruch ab 1.07.09 für 12 Monate..bzw. in Abhängigkeit Deiner vorherigen Berufstätigkeit.Tipp..schleunigst Widerspruch einlegen sobald der Bescheid da ist..da muß ja was Konkretes stehen..ansonsten kurze Nachfrage beim Anwalt..kostet nicht die Welt. Gruß
Matze
am 20.08.2009 / 16:47 Uhr Re: Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?
@ anonym auf solche Kommentare kann ich verzichten. Wenn Du was sachdienliches zu sagen hast ist es ok, andernfalls behalt es für DICH !
anonym
am 20.08.2009 / 11:08 Uhr Re: Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?
biste deppert? :roll:
Matze
am 08.07.2009 / 23:55 Uhr Welches Datum dient als Grundlage für die Berechnung der Dauer des Leistungsbezuges wenn Abfindung in Lohnfortzahlung gewandelt wurde ?
Hallo, mein Arbeitgeber hat aufgrund der Finanzkrise meine Abteilung geschlossen und mir nen Aufhebungsvertrag angeboten um einer betriebsbedingten Kündigung vorzugreifen. Ich hab den Aufhebungsvertrag angenommen, beim Arbeitsamt vorgelegt und mich arbeitssuchend gemeldet ( das war Ende August 2008 ). Im Aufhebungsvertrag wurde die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten und das Arbeitsverhältnis endete am 31.10.2008, wobei als Abfindung mein Gehalt incl. aller Sozialabgaben noch bis zum 30.06.2009 weiterbezahlt wurde. Leider konnte mir das Arbeitsamt von Anfang an nicht sagen wie mein Fall zu behandeln ist. Telefonische Nachfrage und auch persönliche Vorsprache brachten kein Ergebnis. Mehrere Sachbearbeiter, jeder sagte was anderes. Man wollte das klären bzw. prüfen. So wurde bis zur Klärung einfach der 01.11.2008 als Eintritt der Arbeitslosigkeit dokumentiert und mir der Antrag auf Arbeitslosengeld ausgehändigt. Die Arbeitsbescheinigung hab ich gleich bei meinem AG abgegeben. Danach folgten etliche Beratungsgespräche mit meiner Arbeitsvermittlerin. Als ich bei meinem AG nach der Arbeitsbescheinigung fragte ( wg. Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld ) teilte mir die Personalabteilung mit, dass ich durch die Lohnfortzahlung weiter als Angestellter gelte und die Bescheinigung erst nach der letzten Gehaltszahlung ausgefüllt werden könne. Also teilte ich meiner Sachbearbeiterin bei nem Termin mit, dass ich den Antrag aus diesem Grund nicht fristgerecht abgeben kann. Sie sagte mir darauf ich solle einfach im April nochmals kommen um das Eintrittsdatum der Arbeitslosigkeit auf dem Antrag auf den 01.07.2009 abändern lassen, da ich bis dahin ja noch als angestellt gelte. Hab ich auch so gemacht. Heute habe ich die Arbeitsbescheinigung von meinem AG erhalten und nen Termin zur Abgabe vereinbart. Natürlich hab ich nochmals nachgefragt wie lange ich jetzt eigentlich Arbeitslosengeld bekomme. Das selbe Spiel wie bereits gehabt. Nach mehreren Sachbearbeitern bin ich genauso schlau wie vorher. Mal hieß es ich hätte seit 01.11.2008 Anspruch für 12 Monate und die Lohnfortzahlung würde komplett verrechnet ( ich bekäme also noch für 4 Monate Leistungen ). Der nächste Sachbearbeiter meinte ich hätte nun sogar rückwirkend Anspruch welchen man aber an den Restanspruch anhängen könnte. Ein anderer Sachbearbeiter meinte, dass ich ab 01.07.2009 für 12 Monate Leistungen bekommen würde, ohne dass ne Anrechnung stattfindet, da ich die Abfindung bzw. Lohnfortzahlung ja komplett verbraucht hätte. Ein anderes Modell wäre ab 01.07.2009 für 9 Monate ( Anrechnung von 3 Monaten ).. Kennt sich jemand von euch damit aus bzw. die gesetzliche Regelung ? Welches Datum gilt denn jetzt für die Berechnung und wie verhält sich das mit der Anrechnung bzw. was würdet ihr dazu sagen ?
     


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