Bewerberforum

Vorstellungsgespräch, Gehaltsverhandlungen, Bewerbungsunterlagen - teilen Sie Ihre Fragen und Erfahrungen mit anderen Bewerbern.
[Zurück zur Themenübersicht]

schülerjobs

2 Antworten
Neuester Beitrag von zufall am 18.12.2010 / 15:27 Uhr

zufall
am 18.12.2010 / 15:27 Uhr Re: schülerjobs
Generell gilt: Kinder unter 13 Jahren dürfen noch nicht jobben. Das Gesetz teilt Kinder und Jugendliche in verschiedene Altersgruppen ein: Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. In Frage kommen Jobs wie Babysitten oder Zeitungen und Prospekte austragen. Erlaubt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Werktag, also maximal 10 Wochenstunden. Während der Schule darf die Tätigkeit nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Mit 15 Jahren können Jugendliche vier Wochen im Jahr Vollzeit jobben. Erlaubt sind 40 Stunden pro Woche, pro Tag 8 Stunden. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten eigentlich untersagt. Doch hier gelten viele Ausnahmen, etwa in Krankenhäusern, Altersheimen, Verkaufsstellen, Gaststätten und in der Landwirtschaft. Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche von 5 bis 21 Uhr arbeiten, in Gaststätten bis 22 Uhr. Wer während der Erntezeit in der Landwirtschaft aushilft, darf dies täglich bis zu neun Stunden machen. (Quelle: http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/ferienjobs_ab_welchem_alter_dar.php)
wusch
am 15.12.2010 / 15:46 Uhr Re: schülerjobs
Wer noch nicht das 15. Lebensjahr erreicht hat, ist ein Kind. Für Kinder gilt grundsätzlich das Beschäftigungsverbot. Also dürfen 13-jährige Schüler keinen Mini Jobausüben.
julia.xxl
am 15.12.2010 / 15:27 Uhr schülerjobs
können 13-jährige schüler auch ein kleinen minijob machen?
     


Icon fuer Hinweis Beitrag geschlossen
Zu diesem Beitrag können keine weiteren Kommentare eingefügt werden, dieser Diskussionsstrang wurde geschlossen.