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44 Stunden Woche im Arbeitsvertrag

2 Antworten
Neuester Beitrag von Robert am 01.02.2011 / 18:18 Uhr

Robert
am 01.02.2011 / 18:18 Uhr Re: 44 Stunden Woche im Arbeitsvertrag
Laut Arbeitsvertrag wird von den Überstunden nichts extra bezahlt, sondern es wird ein Freizeitausgleich gewährt. Mir wäre es am liebsten so gut wie keine Überstunden zu machen. Ich bin nicht auf eine Extra-Zahlung aus und somit auch nicht auf Überstunden. Ich will meine 40 Stunden arbeiten und mein vereinbartes Gehalt.
frank
am 01.02.2011 / 01:16 Uhr Re: 44 Stunden Woche im Arbeitsvertrag
Sollen denn die 44 Stunden auch alle bezahlt werden?
Robert
am 31.01.2011 / 23:26 Uhr 44 Stunden Woche im Arbeitsvertrag
Hallo, ich habe nach erfolgreichen Vorstellungsgespräch eine Arbeitsvertrag bekommen, der eine 44-Stunden-Woche (190 Stunden im Monat) enthält. Als ich anmerkte, dass ich bei der Vorstellung von einer 40-Stunden-Woche, meist noch üblich, ausgegangen bin, meinte der Arbeitgeber, dass ich grundsätzlich schon nur 40-Stunden in der Woche arbeite. Jedoch wollen sie sich durch diese Regel frei halten, dass sie mich bei Anfall von Mehrarbeit auch mehr Stunden arbeiten lassen können, ohne eine rechtlich Verpflichtung zu haben, Freizeitausgleich für die Überstunden zu gewähren. Erst wenn ich mehr als 190 Stunden im Monat arbeite, ergibt sich aus dem Vertrag ein rechtlicher Anspruch auf Ausgleich. Der AG hat gemeint, dass ich die Überstunden zwischen 40 und 44 stunden/woche schon auch in Freizeit abgegolten bekomme, aber es wird eben nicht so genau genommen (da ja kein rechtlicher Anspruch) und es kann sein, wenn zu viel arbeit ist, dass teilweise diese Überstunden verfallen. Sollte ich da nochmal mit dem AG sprechen oder ist diese Regel hinnehmbar? Ich tendiere dazu, dass hinzunehmen. Vielen Dank für andere Meinungen
     


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