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Kündigungsfrist.....

1 Antwort
Neuester Beitrag von anonym am 05.02.2009 / 21:08 Uhr

anonym
am 05.02.2009 / 21:08 Uhr Re: Kündigungsfrist.....
Hallo BlackGirl, in den ersten zwei Jahren der Betriebszugehörigkeit können beide Seiten bis zum monatsende ordentlich kündigen. Nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit gelten die gesetzlichen Fristen gemäß §626 u. f. BGB (vorausgesetzt du bist über 25 Jahre). Im ersten Satz wird die Verbindlichkeit auf das Monatsende ausgedrückt. Ich hoffe das hilft dir jetzt ein wenig weiter?
BlackGirl
am 04.02.2009 / 20:43 Uhr Kündigungsfrist.....
Hallo, wie die normalen Kündigungsfristen lt. Arbeitsrecht sind, weiss ich. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch wie folgt: "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei längere Kündigungsfristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten." Der zweite Satz ist klar - Kündigungsfrist vier Monate zum Ende eines Kalendermonats (bei mir + Arbeitgeber). Aber was soll das mit dem 1 Satz bedeuten? Ist der denn dann nicht überflüssig, oder eine Hintertür? Kann mir jemand Auskunft geben?!
     


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