11 Jobs für Stellvertretende Kraft in Dresden
Stellenangebote Stellvertretende Kraft in Dresden Jobs
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• Dresden, Sachsen
[. .. ] der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in [...]
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[...] der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche [. .. ]
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• Dresden, Sachsen
[. .. ] bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in [...]
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[...] der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Beamtung und Qualifizierung Bei Vorlagen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche [. .. ]
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• Dresden, Sachsen
[. .. ] der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in [...]
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[...] der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche [. .. ]
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• Dresden, Sachsen
[. .. ] Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Hinweise zur Beamtenlaufbahn Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen [...]
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[...] und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. [. .. ]
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• Dresden, Sachsen
[. .. ] Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Hinweise zur Beamtenlaufbahn Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen [...]
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[...] und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. [. .. ]
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[. .. ] der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in [...]
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[...] der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche [. .. ]
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• Dresden, Sachsen
[. .. ] Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bewerbung und Auswahl Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen [...]
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[...] und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. [. .. ]
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Job vor 4 Tagen bei Jobleads gefunden
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[. .. ] bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in [...]
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[...] der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Beamtung und Qualifizierung Bei Vorlagen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (Sächs Bes O/ TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen-Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche [. .. ]
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stellvertretender Schulleiter (m/w/d) 56. Oberschule Dresden
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[. .. ] Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen [...]
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Häufig gestellte Fragen
Wieviel verdient man als Stellvertretende Kraft pro Jahr?
Als Stellvertretende Kraft verdient man zwischen EUR 30.000,- bis EUR 50.000,- im Jahr.
Wieviele offene Stellenangebote gibt es für Stellvertretende Kraft Jobs in Dresden bei unserer Jobsuche?
Aktuell gibt es auf JobRobot 11 offene Stellenanzeigen für Stellvertretende Kraft Jobs in Dresden.
Zu welchem Berufsfeld gehören Stellvertretende Kraft Jobs in Dresden?
Stellvertretende Kraft Jobs in Dresden gehören zum Berufsfeld Minijob, Nebenjobs & Aushilfen.