Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Rückzahlung von Fortbildungskosten
AGB, Fortbildungskosten, Rückzahlung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009 Az.: 3 AZR 900/07

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Dem Arbeitgeber ist es gestattet, die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, wie lange der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aufrechterhält. Jedoch darf die Bindungsdauer den Arbeitnehmer nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. Gibt der Arbeitgeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine zu lange Bindungsdauer vor, ist die daran geknüpfte Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam.

Erläuterung von RA Holger Thieß (Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg):

Im vorliegenden Fall hat die Arbeitnehmerin einen fünfwöchigen Lehrgang besucht, den der Arbeitgeber mit insgesamt € 3.360,00 bezahlt hat. Der Fortbildungsvertrag sah vor, dass die Arbeitnehmerin für insgesamt 60 Monate gebunden wurde; für jeden Monat des (von ihr veranlassten) vorzeitigen Ausscheidens sollte sie 1/60 zurückzahlen.

Das BAG bestätigte seine Rechtssprechung, nach der überlange Bindungsfristen zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führen; sie beeinträchtigen das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers unangemessen. Grundsätzlich sei – vorbehaltlich besonderer Umstände – bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge eine Bindungsdauer bis zu 6 Monaten zulässig, bei einer Fortbildungsdauer von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre und bei einer mehr als zweijährigen Dauer eine Bindung von fünf Jahren.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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