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Saisonarbeit in der Corona-Krise - das sind die gefragtesten Jobs

10. Jun 2020 | Noch kein Kommentar

Die Covid-19-Krise trifft neben vielen anderen Branchen auch die Landwirtschaft - dies vor dem Hintergrund, dass immer noch einige Außengrenzen Deutschlands weitestgehend geschlossen sind und dadurch Erntehelfer insbesondere aus Osteuropa entweder gar nicht oder nur unter strengen Auflagen einreisen können. Die Quarantäne-Bestimmungen nach der Einreise tun ein Übriges für erschwerte Arbeitsbedingungen für ausländischer Mitarbeiter. Wie die Arbeitsagentur mitteilt, fehlen in Deutschland derzeit rund 10.000 Saisonarbeiter - in jedem Monat! Corona und Saisonarbeit - lesen Sie im Folgenden, welche Voraussetzungen gelten und in welchen Bereichen außer der Landwirtschaft sonst noch Saisonkräfte in Corona-Zeiten benötigt werden.


Erntehelfer dringend gesucht

Säen, anbauen, ernten - der Landwirtschaft fehlt es massiv an Hilfe bei allen anfallenden Arbeiten. Dies bekamen in diesem Jahr die zuerst die Spargelbauer zu spüren, die noch bis etwa Mitte Juni ihr wertvolles Frühlingsgemüse ernten müssen. Auch die Erdbeerfelder wollen jetzt ihre Früchte loswerden, in Kürze möchten auch die Besitzer von Obstbaumplantagen ihre Kirschen, Äpfel und Birnen einfahren. Die Zeit drängt: All die genannten Waren müssen in absehbarer Zeit geerntet werden, damit die Verbraucher mit Nahrungsmitteln aus der Region versorgt werden können. Gelingt dies nicht, werden durch die Verknappung die Verbraucherpreise steigen. Daher sind jetzt Erntehelfer gesucht, die als Saisonarbeiter einspringen können. Sollten Sie ursprünglich z. B. in der Gastronomie tätig sein und derzeit nicht arbeiten können, ist dies die Chance, weiterhin Ihr geregeltes Einkommen zu sichern. Und auch, wenn Sie in Ihrem Beruf derzeit in Kurzarbeit tätig sind, können Sie in der unfreiwillig hinzugekommenen Freizeit als Saisonkraft Ihr gewohntes Monatseinkommen erzielen.



Auch in anderen Branchen gibt es derzeit einen Corona-bedingten Bedarf an Aushilfskräften. So herrscht bei Logistikunternehmen wie etwa Paketdiensten ein großer vorübergehender Personalbedarf. Auch wenn dieser nicht an eine bestimmte Jahreszeit gebunden ist (vom Weihnachtsgeschäft einmal abgesehen), so kann diese - hoffentlich - befristete Aushilfstätigkeit während der Corona-Pandemie als Saisonarbeit bezeichnet werden. Dies gilt z. B. auch im Lebensmitteleinzelhandel (Warenverräumer, Regalauffüller usw.) oder auch für Pflegekräfte und Ärzte, wo ebenfalls derzeit ein erhöhter Bedarf besteht.


Verdienstmöglichkeiten und Sozialversicherung

Für die Erleichterung sozialversicherungsfreier Tätigkeiten wie z. B. Erntehelfer wurde die zeitliche Befristung von 70 auf 115 Tage erweitert. Diese Befristung gilt auch, wenn die Entgeltgrenze von 450 EUR unvorhergesehen überschritten wird (was derzeit in der Corona-Krise durch das erhöhte Arbeitsaufkommen nicht selten vorkommt). Übersteigt das monatliche Einkommen jedoch regelmäßig das 450-Euro-Limit, so ist die Beschäftigung auf jeden Fall versicherungspflichtig. Dies gilt auch, wenn eine solche Tätigkeit als Haupterwerb eingestuft wird. Das ist immer dann der Fall, wenn der Saisonarbeit an mehr als 115 Tagen im Jahr nachgegangen wird und dadurch der Hauptanteil des Jahreseinkommens verdient wird.


Anders ist die Lage bei Studierenden, Schülern, Hausfrauen und -männern. Diese Personengruppen können - anders als in sonstigen dauerhaften Jobs auf 450-Euro-Basis - mit einer Saisonarbeit unbegrenzt ohne Sozialversicherungsabzüge dazuverdienen. Hier ist das Kriterium der Berufsmäßigkeit nicht von Interesse.

Sollten Sie sich derzeit in Kurzarbeit befinden, gelten bis Ende Oktober 2020 erhöhte Anrechnungsfreibeträge. Die Nebeneinkünfte aus Erwerb durch Saisonarbeit werden bis zur Höhe des Kurzarbeit-Nettolohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Somit entstehen attraktive Zuverdienstmöglichkeiten, bei denen aber dennoch das Kurzarbeitergeld in voller Höhe ausgezahlt wird.


Mit diesen finanziellen Anreizen der Corona-Saisonarbeit will die Bundesregierung Saisonalkräfte aus dem Ausland, die sich bereits in Deutschland aufhalten, zum Hierbleiben bewegen, um die Arbeitsfähigkeit der Landwirtschaft sicherzustellen. Außerdem sollen Arbeitskräfte aus anderen Branchen, in denen derzeit die Arbeit ruht, kurzfristig in die "Corona-Saisonarbeit" wechseln können.


Sollten Sie jedoch arbeitssuchend gemeldet sein und entsprechende Leistungen beziehen, gelten andere Regelungen. Zwar können Sie auch in diesem Fall einer saisonalen Beschäftigung nachgehen, beachten Sie aber, dass diese nach wie vor meldepflichtig ist, da das Arbeitslosengeld um den Saisonverdienst gekürzt werden kann, so wie es im Falle der Erwerbslosigkeit bei allen Hinzuverdiensten der Fall ist. Über detaillierte Zuverdienst-Grenzen informiert Sie Ihr Berater in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.


Fazit

Corona und Saisonarbeit - das eine schließt das andere nicht aus. Das Gegenteil ist der Fall: Nie war es so leicht wie jetzt, an einen saisonal begrenzten Arbeitsplatz zu kommen. Helfen Sie jetzt der Agrarwirtschaft durch Ihren Einsatz mit attraktiven Zuverdienstmöglichkeiten! Die Bauern und Endverbraucher werden es Ihnen danken.

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