Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Geschäftsführer-Dienstvertrag
Geschäftsführer, Anstellungsvertrag, Arbeitsverhältnis
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.02.2009 Az.: 5 AZB 100/08

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Ein Arbeitsverhältnis wird in der Regel aufgelöst, wenn die Arbeitsvertragsparteien einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag abschließen. Dem Arbeitnehmer ist klar, dass er, mit dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags seinen Status als Arbeitnehmer aufgibt. Die vertraglichen Beziehungen werden auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen.

Erläuterung von RA Holger Thieß (Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg):

Das BAG stellt einmal mehr klar: Mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages wird das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Parteien einvernehmlich beendet.

Arbeitnehmer, denen der Wechsel in die Geschäftsführung angeboten wird, sollten deshalb darauf bestehen, dass das Arbeitsverhältnis nur ruht und wiederaufleben soll, sobald die Abberufung als Geschäftsführer erfolgt. Eine entsprechende Zusage muss schriftlich fixiert werden, ansonsten geht der gesamte arbeitsrechtliche Schutz verloren.

Eine gesonderte Vereinbarung ist entbehrlich, wenn der Anstellungsvertrag als Geschäftsführer ausreichenden Schutz bietet. Vor allem ist auf großzügige Kündigungsfristen und angemessene Abfindungszahlungen zu achten. In jedem Falle sollte professionelle Beratung eingeholt werden.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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