Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Überzahlung, Rückzahlung, Ausschlussfrist
BAG - Az: 6 AzR 217/04, Urteil vom 10.03.2005

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über Jahre hinweg zu viel Gehalt, so kann er dies zwar grundsätzlich zurückverlangen. Allerdings kann der Arbeitnehmer einwenden, ihm sei die Überzahlung nicht aufgefallen, da er die Abrechnungen nie kontrolliert habe; in diesem Falle kann er sich gegebenenfalls darauf berufen, er habe darauf vertraut, das Geld behalten zu dürfen. Gilt eine tarifliche Ausschlussfrist, so ist auch diese zu beachten.

Die Überzahlung ist - je nach den Umständen - entweder für den Arbeitgeber oder für den Arbeitnehmer eine äußerst missliche Situation:
Erhält der Arbeitnehmer eine erhebliche Mehrzahlung, die er sich nicht erklären kann, muss er diese dem Arbeitgeber anzeigen. Tut er dies nicht, muss er damit rechnen das Geld zurückzahlen zu müssen. Auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer nicht jede Lohnabrechnung genaustens kontrollieren. Unerhebliche Mehrzahlungen darf er in dieser Regel behalten, wenn ihm der Fehler nicht auffällt.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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